AGB
ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN
Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsart ist im Angebot bzw. Auftragsbestätigung angegeben. Nur Solche Zahlungen die direkt an uns gezahlt werden haben Gültigkeit. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Eigentumsvorbehalt:
Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Auftraggeber ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen Eigentum des Auftragnehmers Der Kaufgegenstand ist vom Auftraggeber auf seine Kosten gegen Maschinenbruch, Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Ware einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden oder sonst wie zu überlassen. Soweit von irgendjemand anderen auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Auftraggeber den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.
Im Falle einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Auftragnehmer berechtigt, seinem Eigentumsvorbehalt an den dritten (Geldgeber) abzutreten.
Gewährleistung:
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen lt. KSchG., in allen anderen Fällen gilt:
Der Gewährleistungsanspruch gilt nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich und schriftlich angezeigt hat. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung beträgt 6 Monate bei einschichtigen Betrieb, und 3 Monate bei zweischichtigen Betrieb.
Wir sind zur Reparatur oder zum Austausch mangelhafter Ware in angemessener Frist berechtigt. Dadurch erlischt das Recht auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Durch die Behebung von Mängeln in der Gewährleistungsfrist wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
Rücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Gerichtsstände:
Gerichtsstand für alle sich mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige örtliche Gericht. Der Auftragnehmer kann jedoch auch ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht aufrufen.
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Hauptsitz des Auftragnehmers, auch dann wenn die Übergabe der Ware vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Datenschutz:
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten die im Rahmen der Geschäftsbedingung bekannt sind, für Zwecke der Kundenbetreuung und Werbung verwendet werden.
Schlussbestimmungen:
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Jänner 2022
Swed Handels GmbH, Inning 8/2, 3383 Hürm, Stefan Swed